Von BZArchitekten
Flächen im Immobilienwesen: Nettowohnfläche, Bruttowohnfläche und Geschossfläche - Ein Überblick
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Das Wichtigste in Kürze
Dieser Überblick erklärt die Unterschiede zwischen Netto- und Bruttowohnfläche sowie weiteren Flächenbegriffen gemäss SIA-Norm, um Transparenz bei Immobilienflächen zu schaffen.
- Die Hauptnutzfläche gemäss SIA 416 umfasst alle beheizten Räume inklusive Einbauten wie Badewannen und Schränke.
- Balkone, Terrassen, Keller und Garagen werden als Neben- oder Aussennutzungsflächen separat ausgewiesen.
- Dachschrägen zählen in der Schweiz ab einer Raumhöhe von 1,50 Metern zur anrechenbaren Wohnfläche.
- Die Bruttowohnfläche beinhaltet zusätzlich zur Nettowohnfläche auch Innen- und Aussenwände sowie Technikräume.
Die Berechnung der Hauptnutzfläche wird gemäß der SIA-Norm 416 der «Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereinigung» festgelegt. Die Hauptnutzfläche umfasst die Gesamtfläche aller beheizten Räume innerhalb einer Wohnung. Dabei werden die Flächen, auf denen Badewannen, Küchenmöbel und Einbauschränke stehen, zur Hauptnutzfläche gezählt. Nicht zur Hauptnutzfläche gehören hingegen Abstellräume, Balkone, Terrassen, Garagen, Kellerräume und Estrich.
Definition der Wohn- und Nutzflächen
Das Bundesamt für Wohnungswesen legt die Definition der Nettowohnfläche fest. Diese umfasst die Gesamtfläche aller beheizten Räume innerhalb einer Wohnung, einschließlich des Abstellraums. Nicht zur Nettowohnfläche gehören Balkone, Terrassen, Garagen, Kellerräume und Estrich.
Nebennutzungsflächen umfassen Räume wie Estrich, Keller, Bastelraum und Garage.
Diese Begriffe umfassen Balkon, Terrasse, Loggia, Wintergarten, Außenstellplatz und Gartenfläche.
Besonderheiten bei Wintergärten und Dachschrägen
Die Einstufung als Wohnfläche hängt vom Ausbaustandard des Wintergartens ab. Ist er ganzjährig bewohnbar und beheizbar, kann er zur Gesamtwohnfläche gerechnet werden.
In der Schweiz besteht oft Unklarheit zu diesem Thema. In der Regel können in der Schweiz Flächen mit einer Raumhöhe von mindestens 1,50 Metern zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Dieser Aspekt sollte zwischen Käufer und Verkäufer eindeutig geklärt werden.
Unterschied zwischen Brutto- und Nettowohnfläche
Die Bruttowohnfläche umfasst die gesamte bebaute Fläche einer Wohnung oder eines Hauses, einschließlich der Innen- und Außenwände sowie der gemessenen Grundfläche. Sie enthält auch Nebenräume wie Flure, Treppenhäuser und Technikräume.
Im Gegensatz dazu bezieht sich die Nettowohnfläche nur auf die tatsächlich bewohnbaren Flächen innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses, also die Fläche, die für die Nutzung durch die Bewohner vorgesehen ist. Nicht zur Nettowohnfläche gehören beispielsweise tragende Wände oder Technikräume.
Zusammengefasst kann man sagen, dass die Bruttowohnfläche die Gesamtfläche einer Immobilie ist, während die Nettowohnfläche nur die tatsächlich nutzbaren Wohnflächen umfasst.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Vorschriften und Anforderungen können je nach Kanton und Projekt variieren und sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oder eine qualifizierte Fachperson.
