Blog

Von BZArchitekten

Zahlungen im Bau freigeben: was die Bautreuhand prüft

Teilen

219-mal gelesen

Zahlungen im Bau freigeben: was die Bautreuhand prüft – Beitrag im Blog von BZArchitekten

Das Wichtigste in Kürze

Die Bautreuhand prüft jede Rechnung auf ihre vertragliche Richtigkeit und gleicht sie mit dem tatsächlichen Baufortschritt ab, bevor die Freigabe zur Zahlung erfolgt.

  • Zahlungen werden nur nach erfolgreich geprüftem Baufortschritt freigegeben
  • Jede Rechnung wird auf Übereinstimmung mit dem Werkvertrag und dem Leistungsverzeichnis geprüft
  • Gezielte Rückbehalte sichern die Mängelbehebung und die Fertigstellung nach der Abnahme
  • Nachträge werden vor der Genehmigung auf Notwendigkeit und Preis gerechtfertigt geprüft

Eine Rechnung für eine Bauleistung wird erst freigegeben, nachdem die Bautreuhand geprüft hat, ob die fakturierte Arbeit tatsächlich vertragskonform und in der entsprechenden Qualität ausgeführt wurde. Dabei wird der Zahlungsplan mit dem tatsächlichen Baufortschritt vor Ort abgeglichen und allfällige Mängel oder Abweichungen vom Leistungsbeschrieb werden in Abzug gebracht. Erst wenn diese Prüfung positiv ausfällt, erfolgt die Freigabe zur Zahlung durch die Bauherrschaft.

Der Zahlungsplan als Grundlage der Kontrolle

Bevor der erste Spatenstich erfolgt, wird in der Regel ein Zahlungsplan erstellt. Dieser legt fest, zu welchen Zeitpunkten oder nach Erreichen welcher Meilensteine Teilzahlungen fällig werden. Die Bautreuhand stellt sicher, dass diese Etappen klar definiert und realistisch sind. Eine Vorauszahlung ohne Gegenleistung ist zu vermeiden, da sie das Risiko trägt, dass bei einer Insolvenz des Unternehmers das Kapital verloren ist, ohne dass der entsprechende Bauwert geschaffen wurde. Der Zahlungsplan dient somit als finanzielles Sicherheitsnetz, das den Kapitalabfluss strikt an den Baufortschritt koppelt.

Rechnungsprüfung: Was im Detail kontrolliert wird

Jede eingehende Rechnung wird einer systematischen Prüfung unterzogen. Diese geht weit über eine rein rechnerische Kontrolle hinaus. Die Bautreuhand prüft konkret folgende Punkte:

  • Entsprechen die verrechneten Mengen und Einheiten dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis oder dem Werkvertrag?
  • Wurden zusätzliche Leistungen ohne vorgängige, schriftliche Vereinbarung oder Regierapport in Rechnung gestellt?
  • Sind die geltenden Einheitspreise korrekt angewendet worden?
  • Wurden bereits geleistete Akontozahlungen korrekt abgezogen?
  • Ist die mathematische Korrektheit der Gesamtsumme inklusive Mehrwertsteuer gegeben?

Abgleich mit dem Baufortschritt vor Ort

Eine Rechnung auf dem Papier kann korrekt erscheinen, doch die Realität auf der Baustelle zählt. Die Bautreuhand führt vor der Zahlungsfreigabe eine Besichtigung durch, um sicherzustellen, dass die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich erbracht wurde. Es wird geprüft, ob die Arbeiten gemäss dem aktuellen Planungsstand ausgeführt wurden und ob die Materialwahl den getroffenen Vereinbarungen entspricht. Bei groben Abweichungen oder sichtbaren Mängeln wird die Rechnung nicht freigegeben, bis die Mängel behoben oder eine entsprechende Preisminderung vereinbart wurde.

Der Rückbehalt als Sicherheitsinstrument

Ein wesentlicher Teil der Zahlungskontrolle ist der gezielte Einsatz von Rückbehalten. Bei Bauprojekten ist es üblich, einen Teil der Gesamtsumme erst nach der mängelfreien Abnahme oder nach Ablauf einer bestimmten Frist auszuzahlen. Dies bietet der Bauherrschaft ein wirksames Druckmittel, um sicherzustellen, dass eventuelle Restarbeiten zügig erledigt und versteckte Mängel behoben werden. Die Bautreuhand verwaltet diese Rückbehalte treuhänderisch und gibt die Gelder erst frei, wenn alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.

Umgang mit Nachträgen und Zusatzkosten

Nachträge sind im Bauwesen häufige Ursachen für Kostenüberschreitungen. Die Bautreuhand prüft jeden Nachtrag kritisch darauf, ob er tatsächlich notwendig ist oder ob die Leistung bereits im ursprünglichen Vertrag enthalten war. Wenn eine Zusatzleistung berechtigt ist, wird deren Preis auf Basis der vereinbarten Konditionen bewertet. Bauherren erhalten dadurch eine transparente Entscheidungsgrundlage, ob sie dem Nachtrag zustimmen wollen oder ob die Leistung in dieser Form nicht erforderlich ist. Die Freigabe erfolgt nur, wenn die Kosten vorab genehmigt wurden.

Fazit

Die Kontrolle der Zahlungen ist ein zentrales Instrument der Bautreuhand, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten und die Bauherrschaft vor unberechtigten Forderungen zu schützen. Durch die konsequente Kopplung von Zahlung und Baufortschritt sowie die kritische Prüfung von Nachträgen wird sichergestellt, dass die Bauherrschaft nur für das bezahlt, was sie tatsächlich erhalten hat. Transparenz und eine klare Dokumentation aller Zahlungsvorgänge bilden dabei das Fundament für ein budgetgerechtes und rechtssicheres Bauprojekt.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Vorschriften und Anforderungen können je nach Kanton und Projekt variieren und sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oder eine qualifizierte Fachperson.