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3 wichtige Fragen zur Eigenheimfinanzierung

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3 wichtige Fragen zur Eigenheimfinanzierung – Beitrag im Blog von BZArchitekten

Das Wichtigste in Kürze

Für den Erwerb eines Eigenheims sind 20 Prozent Eigenkapital erforderlich, wobei die Tragbarkeit anhand kalkulatorischer Zinsen geprüft und die zweite Hypothek innerhalb von 15 Jahren amortisiert werden muss.

  • Mindestens 10 Prozent der Eigenmittel müssen als hartes Kapital aus Ersparnissen oder Säule 3 stammen.
  • Die gesamten Wohnkosten dürfen maximal ein Drittel des Bruttoeinkommens gemäss Bankenrechnung ausmachen.
  • Der Teil der Hypothek zwischen 65 und 80 Prozent des Immobilienwerts ist innert 15 Jahren zu amortisieren.
  • Amortisationen können direkt durch Rückzahlungen oder indirekt über eine Säule 3a geleistet werden.

Frage 1: Welche Eigenmittel benötige ich mindestens für den Kauf eines Eigenheims in der Schweiz?

Eigenmittelanforderungen

Antwort: In der Schweiz müssen Käufer in der Regel mindestens 20% des Kaufpreises der Immobilie als Eigenmittel aufbringen. Von diesen 20% sollten 10% aus eigentlichen Sparvermögen wie Bargeld, Wertpapiere oder Guthaben aus der 3. Säule stammen. Die restlichen 10% können aus Pensionskassenguthaben (2. Säule) beigebracht werden, wobei anzumerken ist, dass für diese 10% strengere Regeln gelten und nicht das gesamte Pensionskassenguthaben verwendet werden kann.

Tragbarkeitsrechnung

Frage 2: Was versteht man unter der Tragbarkeitsrechnung bei der Eigenheimfinanzierung?

Antwort: Die Tragbarkeitsrechnung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die zukünftigen Hausbesitzer ihre Hypothekarlasten auch wirklich tragen können. Dabei wird in der Regel berechnet, ob die jährlichen Kosten für Zinsen, Amortisation und Nebenkosten (wie Unterhalt und Steuern) maximal ein Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen. Die Banken legen bei dieser Rechnung oft einen theoretischen Zinssatz zugrunde, der über dem aktuellen Zinssatz liegt, um auch bei steigenden Zinsen die Tragbarkeit zu gewährleisten.

Amortisation der Hypothek

Frage 3: Wie funktioniert die Amortisation einer Hypothek in der Schweiz?

Antwort: Die Amortisation ist die schrittweise Rückzahlung der Hypothekarschuld. In der Schweiz ist es üblich, dass die Hypothek in zwei Teilen aufgeteilt wird. Die erste Hypothek umfasst in der Regel bis zu 65% des Kaufpreises und muss normalerweise nicht amortisiert werden. Die zweite Hypothek deckt den Betrag von 65% bis zu 80% des Eigenheimwertes und muss üblicherweise innerhalb von 15 Jahren oder bis zum Erreichen des Rentenalters (je nachdem, was zuerst eintritt) amortisiert werden. Die Amortisation kann direkt (durch regelmäßige Rückzahlung an die Bank) oder indirekt (durch Einzahlung in die 3. Säule und Verpfändung dieses Guthabens an die Bank) erfolgen.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Vorschriften und Anforderungen können je nach Kanton und Projekt variieren und sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oder eine qualifizierte Fachperson.